Die Pfändungsfreigrenzen sind erhöht worden
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2021 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.179,99 Euro auf 1.259,99 Euro angehoben.
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2021 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.179,99 Euro auf 1.259,99 Euro angehoben.
Bei uns erhalten Sie die notwendige Bescheinigung zur Freibetragserhöhung für Ihre Bank. Jeder Kontoinhaber hat einen Rechtsanspruch gegenüber seiner Kontoführenden Bank, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Ist das Girokonto bereits gepfändet, muss es die Bank innerhalb von 4 weiterlesen…
Selbstverständlich nur unter Beachtung der momentan stark erhöhten Hygiene- und anderweitigen Schutzvorschriften. Gerne können wir auch telefonische Gespräche vereinbaren. In der vom Ordnungsamt Bremen gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz am 20. März 2020 erlassenen und stetig ergänzten weiterlesen…
Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht wurde Ende 2020 nach monatelangen kontroversen Diskussionen und Änderungen beschlossen und verkündet. Damit wird die eigentlich zum weiterlesen…