Schritt 2: Der außergerichtliche Einigungsversuch

Nachdem eine Akte für Sie angelegt wurde und alle wichtigen Unterlagen zusammengetragen sind, unterbreiten wir Ihren Gläubigern ein Vergleichsangebot („außergerichtlicher Einigungsversuch“). Wie dieses Angebot aussieht ist völlig Ihnen überlassen. Ob dieses Angebot angenommen wird entscheiden die Gläubiger.

Wenn dieses Angebot angenommen wird, brauchen Sie kein Verbraucherinsolvenzverfahren. Wird das Angebot abgelehnt, reichen Sie, mit unserer Hilfe, beim Amtsgericht den Insolvenzantrag ein.

Häufig wird es Ihnen allerdings nicht möglich sein, überhaupt Zahlungen anzubieten, da Sie momentan hierfür kein Geld übrig haben.

Beispiel Zahlungsplan 1
Beispiel Zahlungsplan 2