Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2023 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird auf 1.410,00 Euro angehoben.
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2023 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird auf 1.410,00 Euro angehoben.