Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2021 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.179,99 Euro auf 1.259,99 Euro angehoben.
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Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2021 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.179,99 Euro auf 1.259,99 Euro angehoben.