Wenn Sie alles „richtig gemacht“ haben, erhalten Sie nach drei Jahren die sogenannte „Restschuldbefreiung“. Das bedeutet, Ihnen werden die alten Schulden erlassen. Hierüber erhalten Sie einen Beschluss vom Amtsgericht Bremen.
Jetzt haben Sie es selbst in der Hand, Ihr weiteres Leben schuldenfrei zu gestalten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!