Praxisnahe Schuldenberatung in Bremen – So gehen wir vor

Sie können sich mit Ihrem Schuldenproblem jederzeit an uns wenden und eine Schuldenberatung in Bremen erhalten.

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz in der Schuldenhilfe unterstützend zur Seite.

Wir hören Ihnen zu. Wir beraten Sie und Ihre Familie dabei, persönliche Lösungen für Ihre finanziellen Sorgen und Nöte zu finden. Wir begleiten Sie durch Ihre finanzielle Krise, wir haben die Lösungen.

So gehen wir vor:
In einem ersten, kostenlosen Gespräch haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre Geld- und Schuldenprobleme zu schildern. Das können Ihr knapper monatlicher Haushalt oder Ihr überzogenes Girokonto sein, auch der gekündigte Kredit oder ein drohendes Mahnverfahren. Vielleicht laufen bereits Zwangsmaßnahmen wie Lohn- und Gehaltspfändungen gegen Sie, und Sie wissen nicht mehr weiter. An dieser Stelle setzt unsere Schuldenhilfe an und wir versuchen, Ihnen als Schuldenberatung mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

Wenn Sie sich nach diesem ersten unverbindlichen Gespräch dafür entscheiden, dass wir Sie als Schuldnerberater bei der Regulierung Ihrer Schulden unterstützen und vertreten sollen, kommt der nächste Schritt: Die genaue Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie die Erfassung Ihrer Schuldensituation. Wir legen eine Akte an und setzen ein Anschreiben an Ihre Gläubiger auf, um die tatsächlichen aktuellen Schuldenstände zu ermitteln. Es ist wichtig, die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche hinsichtlich des Grundes und der Höhe genau zu überprüfen! Denn oftmals sind Schulden schon verjährt, und manchmal werden Inkassokosten zu Unrecht in Rechnung gestellt. Dies kann auch bei einer Schuldnerberatung herausgefunden werden.

Während diese Überprüfungen laufen, analysieren wir Ihr monatliches Haushaltsbudget. Wir schauen, ob Sie nicht irgendwo Geld verschenken, weil Sie die Ihnen zustehenden staatlichen Sozialleistungen nicht ausschöpfen und wir besprechen mit Ihnen, ob Sie nicht vielleicht Ausgaben senken können.

Weiter klären wir, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohn- und Gehaltspfändungen, Kontopfändungen) gegen Sie abgewendet oder zur Aussetzung gebracht werden können und beraten Sie hinsichtlich eines Pfändungsschutzkontos. Als Kontoinhaber haben Sie einen Rechtsanspruch gegenüber Ihrer Kontoführenden Bank, Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu führen.

Sobald wir Klarheit über Ihre aktuelle Schuldensituation haben, werden wir Ihnen Regulierungsmöglichkeiten hinsichtlich Ihrer Schulden aufzeigen: Möglich sind Zahlungsaufschübe, Vergleiche oder Teilerlasse. Als Schuldnerberater können wir Zahlungspläne erstellen und diese mit Ihren Gläubigern verhandeln. Auch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mit unserer Hilfe ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen.

Wir bieten kompetente Schuldnerberatung in Bremen und begleiten Sie in Ihrem Entschuldungsprozess!