Die Pfändungsfreigrenzen sind erhöht worden
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2023 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird auf 1.410,00 Euro angehoben.

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2023 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird auf 1.410,00 Euro angehoben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen