Willkommen bei a conto bremen, Ihrer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle!
Wir sind eine gemeinnützige GmbH und haben am 01.01.2009 die seit 1990 bestehende Schuldnerberatungsstelle der AWO Bremen übernommen. Als Ihr Vertreter gegenüber Ihren Gläubigern bekommen Sie von uns kompetente Hilfe für eine dauerhafte Bewältigung Ihrer Schuldenprobleme. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung auch für Ihren Fall!
Wir sind anerkannt als geeignete Stelle zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Wir sind korporatives Mitglied im Kreisverband der AWO Hansestadt Bremen e.V.
Wir sind Mitglied im Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V.
Neues von a conto bremen:
Bislang konnte nur ein Teil der überschuldeten Bremer Bürger eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Zum einen konnten Arbeitslosengeld 2 beziehende Personen einen Kostenübernahmeantrag beim Jobcenter Bremen stellen. Zum anderen konnten Menschen aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder Altersarmut einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt Bremen stellen.
Überschuldete Personen, die erwerbstätig waren oder Arbeitslosengeld 1 bezogen, waren dagegen auf sich selbst gestellt.
Dieser Ungleichbehandlung hat die Stadtgemeinde Bremen nun ein Ende gesetzt. Die städtische Deputation für Soziales, Kinder und Jugend hat am 5. Juli 2012 ein Förderprogramm beschlossen, welches nunmehr auch Erwerbstätigen und Arbeitslosengeld 1 beziehenden Personen unter Festsetzung von Einkommensgrenzen eine kostenfreie Schuldnerberatung bzw. Schuldnerberatung mit moderater Eigenbeteiligung ermöglicht.
Das Förderprogramm gilt zunächst bis zum 31.12.2013.
Sie können sich ab sofort mit Ihrem Beratungsanliegen an uns wenden. Vereinbaren Sie unter Tel. 0421- 66 70 03 einen Termin mit uns. Wir klären die Kostenübernahmemodalitäten dann direkt mit der Stadtgemeinde Bremen ab.
Die Pfändungsfreigrenzen sind am 1. Juli 2011 erhöht worden (Ledige von EUR 990 auf 1.030, 1. Unterhaltsverpflichtung EUR 1.360 auf EUR 1.420, 2. Unterhaltsverpflichtungen EUR 1.570 auf EUR 1.640,00 usw.).
Die Freibeträge beim Pfändungsschutzkonto am 1. Juli 2011 erhöht worden (Grundfreibetrag EUR 985,15 auf EUR 1.028,89).